Aktuelles

10. Januar 2022 - 11. Februar 2022

Aufforderung zur Angebotsabgabe - Regionalmanagement

Die Zugspitz Region GmbH ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Garmisch-Partenkirchen und steht mit den Handlungsfeldern Wirtschaft, Gesundheit & Soziales, Landwirtschaft, Klimaschutz und Energie sowie Tourismus für die zukunftsfähige Entwicklung des Landkreises. Ebenso ist die Zugspitz Region GmbH mit dem Regionalmanagement des Landkreises Garmisch-Partenkirchen betraut. Das Regionalmanagement ist ein bayernweites Förderprogramm zur Landesentwicklung. Bereitgestellt werden die Mittel durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Ziel ist es, die vorhandenen Stärken einer Region zu sichern und auszubauen sowie mögliche Schwächen einer Region zu kompensieren.

Im Rahmen des Regionalmanagements bearbeitet die Zugspitz Region GmbH in der Förderperiode 2022 - 2024 ein Projekt zum Thema „Besucherlenkungskonzept für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen".

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen erfreut sich bereits über Jahre hinweg einer hohen Beliebtheit als Reiseziel für inländische wie ausländische Touristen. Die Jahre 2020/2021 und ihre außergewöhnlichen Umstände auf Grund der weltweiten Pandemie haben die touristischen Gefüge enorm verändert und den Landkreis mit einer modifizierten Nachfrage im Bereich des Tourismus, insbesondere des sommerlichen Tagestourismus, konfrontiert. Auftragsgegenstand ist die Identifizierung einer langfristigen, landkreisweiten Strategie in der Regionalentwicklung unter Berücksichtigung des Nutzerdrucks auf die lokalen Strukturen und des dringenden Bedarfs an Besucherlenkungsmaßnahmen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Region im Wirtschaftssektor Tourismus langfristig sicherzustellen, muss auf die stetig steigende Zahl an Tages- und Übernachtungsgästen sowie die verstärkte (Über-)Nutzung des Naturraums reagiert werden.

Eine Entzerrung und Steuerung der Besucherströme zur Steigerung der Wertschöpfung innerhalb der Region sowie die überregionale Bewahrung des Erholungswertes für Gäste wie Einheimische gleichermaßen kann nur durch ein übergreifendes Konzept erreicht werden. Ziel des Projektes ist es daher, mittels eines integrativen Prozesses ein Besucherlenkungskonzept für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu erstellen, welches nicht nur einen strategischen Ansatz sondern auch individuelle Handlungsempfehlungen bietet. Bereits angestoßene Maßnahmen und Verkehrskonzepte sollen gebündelt und Synergien geschaffen werden.

Die genaue Beschreibung der Anforderungen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und der Leistungsbeschreibung. Sie stehen unter folgendem Link zum Download bereit:

https://lra-gap.box.bayern.de/s/WkNh8aQr1OFGwrX

Passwort: Regionalmanagement2022/24#BL

Angebote können bis 11.02.2022 (12:00Uhr) postalisch eingereicht werden.


Sollten Sie weitere Fragen zur Ausschreibung haben, so bitten wir darum, diese schriftlich (per E-Mail an andrea.mohr@zugspitz-region.de) zu stellen. Mündliche Auskünfte können wegen der Wahrung der Wettbewerbsgleichheit nicht erteilt werden.

 

Bereits eignereichte Fragen:

1. Ist der Auftragswert brutto oder netto angegeben?

Bei der Angabe zum Gesamtauftragswert handelt es sich um einen Bruttopreis.

2. "5. Abstimmungsmeetings mit den beteiligten Kommunen zur Erarbeitung der
Inhalte des Konzepts – je 3 pro Kommune (66 Besprechungen vor Ort)" Sind 66 Termine vor Ort (3 je Kommune) tatsächlich erforderlich? Wenn ja, ... ist eine Zusammenlegung von Gemeinden möglich? Können die Termine auch virtuell durchgeführt werden? 

Um alle Gemeinden intensiv in den Erstellungsprozess der Strategie für den Landkreis einzubeziehen, ist eine enge Abstimmung mit jeder einzelnen Gemeinde notwendig. Eine Reduzierung der Termine sowie eine Zusammenlegung von Gemeinden ist grundsätzlich möglich, Voraussetzung ist die jeweilige Zustimmung der betroffenen Gemeinde. Der Vergleichbarkeit halber bitten wir jedoch mit der maximalen Anzahl an Besprechungen von 3 Terminen je Kommune zu kalkulieren.

Termine können virtuell durchgeführt werden, dies bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber sowie der jeweiligen Gemeinde und kann erst nach Projektbeginn individuell abgestimmt werden.

3. Bei den abzugebenden Dokumenten wird das Formblatt Ang-UVgO genannt, was ja die Leistungsbeschreibung beinhaltet, aber auch noch mal unter Punkt 3 extra aufgeführt wird. Ist da noch ein zusätzliches Formular mit gemeint oder handelt es sich um die Darstellung der methodischen Vorgehensweise?

Unter dem Formblatt Ang-UVgO ist die Seite 2 des Dokuments „02_Vergabeunterlagen inkl Leistungsbeschreibung_Besucherlenkung" zu verstehen.

Es handelt sich also nicht um ein zusätzliches Formblatt. Neben dem Formblatt Ang-UVgO sind auch die Folgeseiten des Dokuments (=Leistungsbeschreibung) bei der Angebotsabgabe mit einzureichen.

Die Darstellung der methodischen Vorgehensweise kann formlos erfolgen.

4. Existieren für das Vorhaben Unterlagen in Bezug auf bewilligte Fördermittel, die dem Bewerber zur Verfügung gestellt werden können?

Die Förderung des Projekts wird ausschlißelich über den Auftraggeber abgewickelt und ist für Bieter nicht relevant.

5. Die Leistungsbeschreibung ist einerseits sehr breit gefasst, andererseits die dafür ausgeschriebenen Leistungen sehr wenig spezifiziert. Eine Einordnung in das von Ihnen gewünschte Konzept ist somit herausfordernd. Wir würden Sie bitten, im Kontext Ihrer Ausschreibung die Leistungspositionen Produktentwicklung (2.4), Angebote (2.4.1) und Customer Journey (2.5.1) eingehender zu beschreiben, um den Anforderungen an eine umfänglich und erschöpfend beschriebene Leistungsbeschreibung für alle Bieter nachzukommen.

Die in der Leistungsbeschreibung enthaltene Inhaltsangabe soll einen groben Leitfaden der inhaltlichen Aufbereitung des Konzepts darstellen. Sie soll keine strikt abzuarbeitende Aufstellung sein. Hintergrund für die Veröffentlichung des Leitfadens ist eine möglichst umfängliche und übergreifende Betrachtung des Themas Besucherlenkung.
Produktentwicklung (2.4) & Angebote (2.4.1): Unter der Produktentwicklung ist die große Bandbreite an Angebotserstellung zu verstehen. Welche Anspruchsgruppen gilt es im Rahmen der Angebotsentwicklung zu berücksichtigen und welche Produkte müssen daraus abgeleitet werden, um ein ungesteuertes Verhalten im Straßen- und Naturraum zu vermeiden. Um nur wenige Beispiele zu nennen, die Überlegungen können hier von neuen Wanderwegen, Park&Ride Plätzen über Bike Parks bis hin zu Nachtskitourrouten gehen - je nach Einschätzung der Themengewichtung durch den Auftragsnehmer.
Customer Journey (2.5.1): Welche Berührungspunkte gibt es seitens der Gemeinden und Destinationen zu bedienen. Welche Berührungspunkte im Rahmen der Kommunikation sind essentiell und dürfen im Hinblick auf die Customer Journey (Reiseplanung, Anreise, Durchführung, Bewertung, etc.) nicht unberücksichtigt bleiben.

6. Aus den Ausschreibungsunterlagen wird die Gesamt-Projektlaufzeit nicht ersichtlich. Laut Leistungsbeschreibung liegt eine Förderperiode für die Jahre 2022, 2023 und 2024 vor (siehe S. 3 – Kapitel 1 „Vorbemerkungen"). Gemäß Kapitel 17 „Zeitlicher Ablauf" erfolgt die Fertigstellung des Konzeptes durch den Auftragnehmer allerdings bereits bis Februar 2023. Also weitaus früher als das Ende der Förderperiode im Jahr 2024. In der Unterlage „Kostenformular" sind durch den Bieter 12 Meetings (4 Meetings pro Jahr / 1 Meeting je Quartal) zu kalkulieren. Somit muss für eine Laufzeit von 3 Jahren an Meetings kalkuliert werden. Somit stellt sich die Frage: Wie lautet die Gesamt-Projektlaufzeit, und ist die Fertigstellung des Konzeptes durch den Auftragnehmer bis Februar 2023 das damit verbundene Projektende oder findet dieses Ende 2024 statt? Welche Leistungen finden nach der Fertigstellung des Konzeptes ab März 2023 statt?

Die Gesamtlaufzeit des über das Regionalmanagement geförderte Projekts beläuft sich auf die gesamte Spanne von 2022 – 2024. Folgend die Teilaufgaben über die Jahre:

  • 2022: Erarbeiten der Inhalte durch den Bieter, Interviews mit Interessensvertretern und Experten aus dem Landkreis, Workshops mit den Kommunen, Datenerhebung zu vorhandenen Maßnahmen, erster Konzeptentwurf
  • 2023: Fertigstellung Konzept in Q1, Begleitung und Betreuung der Kommunen durch das Planungsbüro bei der Umsetzung identifizierter Handlungsempfehlungen
  • 2024: Evaluation Konzept und angestoßene Maßnahmen zur Besucherlenkung

7. Wie viele Abstimmungstermine sind mit den Auftraggeber einzuplanen – die Aussagen im Kostenblatt sind widersprüchlich: 1 mal pro Quartal vs. 12 Termine

Die Abstimmungstermine mit dem Auftraggeber erfolgen über die gesamte Förderperiode von 3 Jahren. Dies entspricht insgesamt 12 Terminen.

8. Sind bei 7. (der untenstehenden Tabelle) Punkte gemeint, die über das Angebot hinausgehen können – optionale Leistungen?

Unter Punkt 7 sind alle Kosten aufzuführen, die für die Leistungserbringung neben den regulären Stundensätzen notwendig sind, wie bspw. Reisekosten, sowie zusätzliche Themenfelder, die seitens des Bieters für notwendig erachtet werden.

9. Sind Stundensätze von uns und den Unterauftragnehmern anzugeben?

Nein, die Angabe der Stundensätze des Bieters sind ausreichend. Seitens Auftraggeber werden ausschließlich Rechnungen bezahlt, die vom Bieter ausgestellt wurden.

10. Sind Eigenerklärungen auch von Unterauftragnehmern erforderlich?

Nein.

11. Müssen alle einzureichenden Unterlagen paraphiert werden?

Nein.

12. Muss die Leistungsbeschreibung auf allen Seiten unterschrieben werden, siehe Punkt 18 2. Absatz Punkt 3

Nein, eine Originalunterschrift muss sich lediglich auf den folgenden Dokumenten befinden:

  • Angebot (= Seite 2 des Dokuments „02_Vergabeunterlagen inkl Leistungsbeschreibung_Besucherlenkung")
  • 03_Kostenformular
  • Ggf. 04_Erklärung Bietergemeinschaft

13. Kriterium "Fachliche Qualität" - ich gehe davon aus, dass hierfür Fachkunde und Leistungsfähigkeit relevant sind sowie Kurzinformation zum Unternehmen, Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals? Oder gibt es darüber hinaus weitere Punkte, die für diesen Wertungsbereich relevant sind?

Korrekt, beim Kriterium "Fachliche Qualität" werden zur Bewertung die Fachkunde und Leistungsfähigkeit im zu bearbeitenden Themenfeld zu Grunde gelegt. Sollten im Themenbereich „Besucherlenkung" bereits Konzepte und Strategien im Rahmen anderer Projekte ausgearbeitet worden sein, bitten wir um kurze Ausführung zu diesen.

14. Kriterium "Methodische Vorgehensweise" - hier wird ein "Kurzkonzept" gewünscht. Haben Sie Wünsche, was "kurz" bedeutet (z.B. ungefähre Anzahl Seiten / Zeichen, ...) oder sind wir frei in der Ausformulierung eines konzeptionellen Vorschlags?

Für die Darstellung der methodischen Vorgehensweise gibt es keine Vorgaben zur einzureichenden Seiten- oder Zeichenanzahl. Das Kurzkonzept sollte jedoch prägnant und ohne ausufernde Ausschweifungen formuliert sein.

15. Wir überlegen, das Projekt als Bietergemeinschaft anzugehen. Ist die Eigenerklärung zur Eignung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen oder nur uns als Generalunternehmer?

Bei einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung auch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt werden.

Für beauftragte Subunternehmen eines eigenständigen Bieters müssen keine Eigenerklärung eingereicht werden.

16. Ist es korrekt, dass diese insgesamt mindestens 82 Termine unterschiedlicher Formate durch den Auftragswert von maximal 150.000 € komplett abgedeckt werden sollen?

Korrekt.

17. Ist eine klarere Festlegung zur tatsächlichen Dauer der Termine (in Stunden) und auch zur tatsächlichen Anzahl möglich? Dies wäre für eine tragfähige Kalkulation der Aufwendungen entscheidend.

Die Dauer der Termine kann nicht vorab festgelegt werden, da diese je nach Kommune (Größe der Kommune, Anzahl an bereits angestoßenen Maßnahmen, etc.) individuell ausfallen werden.

18. Aufgrund des Umfangs der Termine bitten wir um Klarstellung, ob der Grenzwert für den Auftrag von 150.000 € als Brutto- oder Nettobetrag zu verstehen ist.

Bei der Auftragssummer handelt es sich um einen Bruttowert.

19. Aus den Antworten zu den Bieterfragen im Hinblick auf die Projektlaufzeit (siehe Frage Nummer 6 - Anmerkung Auftraggeber) und die Teilaufgaben in den Jahren 2022, 2023 und 2024 möchte ich gerne folgende Frage an Sie richten: Wer führt die Evaluation des Konzeptes und der angestoßenen Maßnahmen zur Besucherlenkung im Jahr 2024 durch? Ist das die Aufgabe des AG (Zugspitz Region GmbH) oder des Bieters? Gemäß Leistungsbeschreibung sind keine Leistungsinhalte zur Evaluation durch den Bieter gefordert.

Die Evaluation wird durch den Auftraggeber erstellt und durchgeführt. Der Auftragnehmer beteiligt sich an Besprechungen und/oder Workshops, die im Rahmen der Evaluation abgehalten werden. Die Besprechungen/Workshops sind im Umfang der Positionen 4 und 6 der Leistungsbeschreibung enthalten.

20. Der Auszug des Gewerbezentralregisters verzögert sich. Wir haben dem Angebot einen HR-Auszug beigelegt. Ist das vorerst ausreichend und können wir den Gewerbezentralregisterauszug nachreichen?

Ein Handelsregisterauszug ist ausreichend. Der Gewerbezentralregisterauszug kann nachgereicht werden bzw. wird vom Autraggeber im Nachgang eingeholt.

21. Gemäß § 21 Abs. 2 UVgO findet die VOL/B entsprechende Anwendung. Dürfen wir daher im Hinblick auf § 7 Nr. 2 Abs. 2 VOL/B und auf § 54a WPO (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wipro/gesamt.pdf oder http://www.wpk.de/pdf/WPO.pdf) davon ausgehen, dass dem Angebot eine berufsübliche, summenmäßige Haftungsbegrenzung für jede Form von Fahrlässigkeit zugrunde gelegt werden kann? Als bei der Beauftragung von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften berufsüblich kann die Regelung Nr. 9 der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. der IDW-Verlag GmbH herausgegebenen Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 angesehen werden, die sinngemäß lauten:

"Die Haftung der Auftragnehmerin ist für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als der Auftraggeberin begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann die Auftragnehmerin nur bis zu Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden.

In dem genannten Einzelfall der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften lassen wir basierend auf § 7 Nr. 2 Abs. 2 VOL/B eine branchenübliche Haftungsgrenze für fahrlässig verursachte Schäden in der aufgeführten Höhe von 4 Mio. € bei Einzelschäden bzw. von bis zu 5 Mio. € bei Mehrfachschäden zu.

22. Gehen wir zu Recht davon aus, dass sofern die Vergabebedingungen etwaige Löschungsvorschriften enthalten, der Auftragnehmer zur Anfertigung und Aufbewahrung von Handakten/Arbeitspapieren im berufsüblichen Umfang berechtigt ist?

Der Auftragnehmer ist zur Anfertigung und Aufbewahrung von Handakten/Arbeitspapieren im berufsüblichen Umfang berechtigt sofern diese keine personenbezogene Daten enthalten. Alle personenbezogenen Daten müssen entsprechend der gesetzlich geltenden Löschungsvorschriften vernichtet werden.

 

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